Faltschachteln aus Papier lassen sich unter gewissen Voraussetzungen kompostieren. Unterscheiden muss man zwischen dem klassischen Heimkompost und der industriellen Kompostierung nach DIN 13432. Diese Norm beschreibt die Anforderungen und Prüfverfahren zur Bewertung der Kompostierbarkeit von Verpackungen und Verpackungsmaterialien. Damit eine Verpackung als kompostierbar angesehen wird, muss sie sich unter den Bedingungen industrieller Kompostierung innerhalb von 90 Tagen zu mindestens 90% zersetzen können. Trotz entsprechender Werbeclaims wie “biologisch abbaubar” oder “kompostierbar” wird von Fachverbänden wie dem FFI davon abgeraten, Faltschachtelkartons über die Biotonne oder den Heimkompost zu entsorgen. Die Entsorgung über das Altpapier sollte vorgezogen werden – denn sie führt die in den Faltschachteln enthaltenen Papierfasern dem werkstofflichen Altpapier-Recycling zu, wo sie zu neuem Material verarbeitet werden können.
Faltschachteln kompostieren mit Druckfarben & Folien
Die Kompostierbarkeit von Verpackungsmaterialien ist von der Zusammensetzung aller Komponenten abhängig. Verarbeitungstechniken wie der Einsatz von Druckfarben, Lacken, Heiß- und Kaltfolienprägungen oder Laminierungen können die biologische Abbaubarkeit signifikant beeinflussen und stellen somit eine Herausforderung für die Einhaltung der DIN 13432 Norm dar. Für eine erfolgreiche Zertifizierung nach dieser Norm ist es essenziell, dass der Hersteller oder Inverkehrbringer die Kompatibilität von Zusatzstoffen wie Druckfarben, Kunststofffolien und Lacken mit den Anforderungen industrieller Kompostierungsprozesse überprüft und bestätigt.

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